Artikel 41
Depositar
Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übernimmt die Aufgaben des Depositars dieses Übereinkommens und seiner Protokolle.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
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Der Generalsekretär der Vereinten Nationen übernimmt die Aufgaben des Depositars dieses Übereinkommens und seiner Protokolle.
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