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Anlage 1 OzonG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.2003

Anlage 1

(zu § 6)

Informations- und Warnwerte für Ozon

Informationsschwelle 180 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

Alarmschwelle 240 µg/m3 als Einstundenmittelwert (stündlich gleitend)

Bei den Konzentrationsangaben in µg/m3 ist das Volumen auf eine Temperatur von 293 K und einen Druck von 101,3 kPa zu normieren.

Anmerkung: Die Informationsschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für besonders empfindliche Bevölkerungsgruppen besteht. Die Alarmschwelle ist ein Wert, bei dessen Überschreitung bei kurzfristiger Exposition ein Risiko für die menschliche Gesundheit für die Gesamtbevölkerung besteht.

Schlagworte

Informationswert

Zuletzt aktualisiert am

16.04.2021

Gesetzesnummer

10010692

Dokumentnummer

NOR40041788

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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