§ 1.
Für die auf Grund der Internationalen Gesundheitsregelungen vorgenommene Impfung einer Person und die Ausstellung des Zeugnisses darüber sind Gebühren in nachstehender Höhe zu entrichten:
- Impfung gegen Cholera, für jede Injektion 7,2 €
- Impfung gegen Gelbfieber 27,6 €
Zuletzt aktualisiert am
04.01.2018
Gesetzesnummer
10010483
Dokumentnummer
NOR40024585
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