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Gesundheitswesen – Zusammenarbeit
Kurztitel
Gesundheitswesen – Zusammenarbeit
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 334/1982
Typ
Vertrag - UdSSR
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.08.1982
Unterzeichnungsdatum
10.04.1981
Index
89/03 Gesundheit
Beachte
Für die nachstehenden Staaten wurde eine Kopie des Vertrages (einschließlich etwaiger Änderungen) erstellt: Russische Föderation (BGBl. Nr. 257/1994)
Langtitel
ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 334/1982
Sprachen
Deutsch, Russisch
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zum Austausch der in Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vorgesehenen Noten wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. August 1982 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken,
in dem Wunsche, die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiet des Gesundheitswesens und der angewandten medizinischen Forschung zu fördern,
in der Erkenntnis der Zweckmäßigkeit der Vereinigung der gemeinsamen Anstrengungen bei der Lösung medizinischer Probleme von beiderseitigem Interesse,
in Berücksichtigung der Bedeutung, welche die Medizin und das Gesundheitswesen für die Menschheit in der Gegenwart besitzen, und
eingedenk ihrer Verantwortung, entsprechend den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation für den bestmöglichen Schutz der Gesundheit der Staatsangehörigen beider Staaten zu sorgen, sind übereingekommen, nachstehendes Abkommen zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2018
Gesetzesnummer
10010431
Dokumentnummer
NOR11010650
alte Dokumentnummer
N8198216271R
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