ARTIKEL III
Sitz
1. Die Kommission und ihr Sekretariat haben ihren Sitz im Hauptquartier der Organisation in Rom.
2. Die Tagungen der Kommission sollen an ihrem Sitz stattfinden, wenn sie nicht auf Grund einer Entscheidung der Kommission bei einer früheren Tagung oder, unter besonderen Umständen, auf Beschluß des Exekutivkomitees an einen anderen Ort einberufen wurden.
Zuletzt aktualisiert am
12.06.2024
Gesetzesnummer
10010284
Dokumentnummer
NOR40006566
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