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Anlage 3 Suchtgifte - Unterdrückung des unerlaubten Handels

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.8.1950

Anlage 3

— Schlußakt.

Die Regierungen Afghanistans, der Vereinigten Staaten von Amerika, Österreichs, der Vereinigten Staaten von Brasilien, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland, Bulgariens, Canadas, Chiles, Chinas, Cubas, Dänemarks, Ägyptens, Ekuadors, Spaniens, Frankreichs, Griechenlands, Honduras, Ungarns, Indiens, Iraks, des Irischen Freistaates, Japans, Liechtensteins, der Vereinigten Staaten von Mexiko, Nikaraguas, Norwegens, Panamas, der Niederlande, Perus, Polens, Portugals, Rumäniens, Siams, der Schweiz, der Tschechoslowakei, der Türkei, der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken, Uruguays, der Vereinigten Staaten von Venezuela und Jugoslawiens,

welche die Einladung angenommen haben, die an sie in Ausführung der vom Völkerbundrat am 20. Jänner 1936 angenommenen Resolution zum Zwecke des Abschlusses eines Übereinkommens zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften ergangen ist,

haben die folgenden Delegierten ernannt:

Afghanistan:

Delegierten:

Seine Exzellenz General Mohammed Omer Khan, Delegierten bei der Völkerbundversammlung, Ständigen Stellvertretenden Delegierten

beim Völkerbund.

Vereinigte Staaten von Amerika:

Delegierte:

Herrn Stuart J. Fuller, Stellvertretenden Chef der Fernostabteilung im State-Department, Vertreter der Vereinigten Staaten von Amerika im Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Herrn Harry J. Anslinger, Beauftragten für Suchtgifte im Finanzministerium.

Rechtsberater:

Herrn Frank X. Ward, Stellvertretenden Rechtsberater des State-Department.

Österreich:

Delegierte:

Seine Exzellenz Herrn Emerich Pflügl, Ständigen Vertreter beim

Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister.

Dr. Bruno Schultz, Ehemaligen Vizepräsidenten der Wiener Polizei,

Vertreter Österreichs beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Vereinigte Staaten von Brasilien:

Delegierten:

Herrn Jorge Latour, Legationssekretär.

Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland und alle

Teile des Britischen Weltreiches, welche nicht Einzel-Mitglieder

des Völkerbundes sind:

Delegierte:

Herrn Oscar Follet Dowson, C. B. E., Rechtsberater im Innenministerium;

Major William Hewett Coles, D. S. O., Vertreter des Vereinigten

Königreiches beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Bulgarien:

Delegierte:

Seine Exzellenz Herrn Nicolas Momtchiloff, Ständigen Delegierten

beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister;

Herrn Eugéne Silianoff, Sekretär der Ständigen Delegation beim

Völkerbund und Sekretär der Gesandtschaft in Bern.

Canada:

Delegierten:

Oberst C. H. L. Sharman, C. M. G., C. B. E., Chef der Suchtgiftabteilung im Ressort für Pensionen und nationale Gesundheit, Vertreter Canadas beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Sekretär:

Herrn Alfred Rive.

Chile:

Delegierten:

Herrn Francisco Hernandez Jimenez, Chef der Ernährungs- und Suchtgiftabteilung des Gesundheitsministeriums.

China:

Delegierten:

Seine Exzellenz Dr. Hoo Chi-Tsai, Direktor des Ständigen Büros

der Delegation beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Ersatz-Delegierten:

Herrn Chen Ting, Ersten Sekretär des Ständigen Büros der Delegation beim Völkerbund.

Sekretär:

Herrn Yong Ming Lee, Sekretär der Gesandtschaft in Bern.

Cuba:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn Guillermo de Blanck, Ständigen Delegierten

beim Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Dänemark:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn William Borberg, Ständigen Delegierten beim

Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten

Minister.

Ersatz-Delegierten:

Herrn Holger Oluf Quistgaard Bech, Erster Sekretär der Ständigen

Delegation beim Völkerbund.

Ägypten:

Delegierten:

Herrn Edgar Gorra, Königlicher Rat, Direktor des „contentieux

de l´Etat“, Alexandrien.

Ekuador:

Delegierten:

Herrn Alejandro Gastelú Concha, Sekretär der Ständigen Delegation

beim Völkerbund, Generalkonsul von Ekuador in Genf.

Spanien:

Delegierten:

Herrn Julio Casares, Vertreter Spaniens beim Beratenden Komitee

für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Rechtsberater:

Herrn Manuel Lopez Rey, Professor des Strafrechtes.

Frankreich:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn de Reffye, bevollmächtigten Minister,

Stellvertretenden Direktor des „contentieux et des chancelleries“ im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Ersatz-Delegierten:

Herrn Gaston Bourgois, Generalkonsul von Frankreich.

Griechenland:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn Raoul Bibica-Rosetti, Ständigen Delegierten

beim Völkerbund, bevollmächtigten Minister.

Ersatz-Delegierten:

Herrn Alexander Contoumas, Ersten Sekretär der Ständigen

Delegation beim Völkerbund.

Honduras:

Delegierten:

Seine Exzellenz Dr. Julian López Pineda, Ständigen Delegierten

beim Völkerbund, Geschäftsträger in Paris.

Ungarn:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn László de Velics, Chef der Delegation beim

Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten

Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Ersatz-Delegierten:

Herrn László Bartok, Ersten Legationssekretär der Ständigen

Delegation beim Völkerbund.

Indien:

Delegierten:

Herrn Gordon Sidey Hardy, C. I. E., I. C. S., Vizepräsidenten des Beratenden Komitees für Handel mit Opium und anderen

Suchtgiften.

Irak:

Delegierten:

Sahib Bey Najib, Chef der Ständigen Delegation beim Völkerbund,

Legationsrat.

Irischer Freistaat:

Delegierten:

Herrn Francis Thomas Cremins, Ständigen Delegierten beim

Völkerbund.

Japan:

Delegierten:

Seine Exzellenz Massa-aki Hotta, außerordentlichen Gesandten und

bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Sachverständige:

Herrn Unji Konno, Technischen Sachverständigen des Hygienischen

Laboratoriums von Tokio.

Herrn Morikatsu Inagaki, dem Auswärtigen Amt zugeteilten

Sachverständigen.

Sekretäre:

Herrn Yoshiro Sugita, Sekretär des Ministeriums für Überseeische

Angelegenheiten.

Herrn Bushichiro Otake, Sekretär im Justizministerium. Herrn Kumao Nishimura, Zweiten Sekretär bei der Gesandtschaft in Paris.

Liechtenstein:

Delegierten:

Herrn Camille Gorgé, Legationsrat, Chef der Völkerbundsabteilung

des Schweizerischen Eidgenössischen Politischen Departements,

Bern.

Experten:

Herrn E. Scheim, Beamten der Polizeiabteilung, Schweizerisches

Eidgenössisches Justiz- und Polizei-Departement.

Vereinigte Staaten von Mexiko:

Delegierten:

Herrn Manuel Tello, Ersten Sekretär des mexikanischen Auswärtigen

Dienstes, Vertreter Mexikos beim Beratenden Komitee für Handel

mit Opium und anderen Suchtgiften.

Nikaragua:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn Francisco Tomás Medina, Ständigen

Delegierten beim Völkerbund, bevollmächtigten Minister.

Norwegen:

Delegierten:

Herrn Einar Maseng, Ständigen Delegierten beim Völkerbund.

Panama:

Delegierten:

Dr. Ernesto Hoffmann, Ständigen Delegierten beim Völkerbund.

Niederlande:

Delegierte:

Herrn J. Delgorge, Berater der Niederländischen Regierung in

internationalen Opium-Fragen und niederländischen Vertreter beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Dr. J. R. M. von Angeren, Direktor, Chef der Polizei-Abteilung

im Justizministerium.

Ersatz-Delegierten und Sekretär:

Jonkheer G. Beelaerts van Blokland, Stellvertretenden

Redakteur im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Peru:

Delegierten:

Herrn Enrique Trujillo Bravo, Ingenieur.

Polen:

Delegierten:

Seine Exzellenz Dr. Witold Chodzko, Ehemaligen Minister für

Öffentliche Gesundheit, Präsident des Beratenden Komitees für

Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Technischen Ratgeber:

M. Kazimierz Trebicki, Ersten Sekretär bei der Delegation beim

Völkerbund.

Portugal:

Delegierte:

Seine Exzellenz Dr. Augusto de Vasconcellos, Ständigen Delegierten

beim Völkerbund, bevollmächtigten Minister;

Seine Exzellenz Professor José Caeiro da Matta, Rektor der Universität Lissabon.

Sekretär:

Herrn Henrique da Guerra Quaresma Vianna, Geschäftsträger beim

Völkerbund, Legationsrat.

Rumänien:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn Constantin Antoniade, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Völkerbund.

Ersatz-Delegierten:

Herrn Dino Cantemir, Sekretär der Delegation beim Völkerbund.

Siam:

Delegierten:

Seine Exzellenz Phya Rajawangsan, Ständigen Delegierten beim

Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten

Minister beim Hof von St. James.

Ersatz-Delegierten:

Luang Bhadravadi, Legationssekretär bei der Gesandtschaft in London.

Sekretär:

Luang Chamnog-Dithakar,

Legationssekretär bei der Gesandtschaft in London.

Schweiz:

Delegierten:

Herrn Camille Gorgé, Legationsrat, Chef der Völkerbundsabteilung

beim Eidgenössischen Politischen Departement.

Experten:

Herrn E. Scheim, Beamten der Polizeiabteilung, Eidgenössischen

Justiz- und Polizei-Departement.

Tschechoslowakei:

Delegierten:

Dr. Antonín Koukal, Rat im Justizministerium.

Türkei:

Delegierten:

Herrn Numan Tahir Seymen, Generalkonsul in Genf.

Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken:

Delegierten:

Herrn Georges Lachkevitch, Rechtsberater im Volkskommissariat

für Auswärtige Angelegenheiten.

Uruguay:

Delegierte:

Seine Exzellenz Herrn Victor Benavides, außerordentlichen

Gesandten und bevollmächtigten Minister beim Schweizerischen Bundesrat.

Seine Exzellenz Dr. Alfredo de Castro, außerordentlichen Gesandten

und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem König der Belgier und Ihrer Majestät der Königin der Niederlande, Vertreter Uruguays und Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften.

Vereinigte Staaten von Venezuela:

Delegierten:

Seine Exzellenz Herrn Manuel Arocha, Ständigen Delegierten beim

Völkerbund, außerordentlichen Gesandten und bevollmächtigten

Minister.

Jugoslawien:

Delegierten:

Seine Exzellenz Dr. Ivan Soubbotitch, Ständigen Delegierten beim

Völkerbund.

Sachverständige:

Herrn Bochko Djordjevitch, Sekretär im Königlichen Handels- und Industrieministerium;

Dr. Vladimir Manoilovitch, Sekretär der Ständigen Delegation beim

Völkerbund.

An der Konferenz nehmen als Beobachter teil:

Finnland:

Herr Helge von Knorring, Erster Legationssekretär.

Lettland:

Herr Karlis Kalnins, Erster Legationssekretär.

An der Konferenz in beratender Eigenschaft und als Sachverständige

teilnehmend:

Internationale Kriminalpolizei-Kommission:

Herr Norman Kendal, C. B. E., Stellvertretender Kommissar der

„Metropolitan“ – Polizei, London.

Dr. Bruno Schultz, Ehemaliger Vizepräsident der Wiener Polizei,

Vertreter Österreichs beim Beratenden Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchgiften.

die in Genf zusammengekommen sind.

Der Völkerbund ernannte zum Präsidenten der Konferenz:

Herrn Joseph Limburg, Mitglied des Staatsrates der Niederlande.

Die Konferenz hat zum Vizepräsidenten ernannt:

Herrn de Reffye, bevollmächtigten Minister, Stellvertretenden

Direktor des „contentieux et des chancelleries“ im Ministerium für Auswärtige Angelgeneheiten der Französischen Republik.

Die Funktionen des Generalsekretärs bei der Konferenz wurden wahrgenommen von:

Herrn Eric Einar Ekstrand, Direktor der Abteilung für

Opiumhandel und Soziale Fragen, der den Generalsekretär

des Völkerbundes vertrat.

Im Laufe einer Reihe von Tagungen zwischen dem 8. Juni und dem 26. Juni 1936 wurden die nachstehend aufgezählten Urkunden verfaßt:

  1. 1. Übereinkommen von 1936 zur Unterdrückung des unerlaubten Handels mit Suchtgiften.
  2. 2. Unterzeichnungsprotokoll des Übereinkommens.

    Die Konferenz hat ebenso nachstehendes angenommen:

I. Auslegungen.

  1. 1. Es besteht Einverständnis, daß die Bestimmungen des Übereinkommens und insbesondere die Bestimmungen der Artikel 2 und 5 nicht vorsätzlich begangene Delikte keine Anwendung finden.
  2. 2. Artikel 15 ist in dem Sinne auszulegen, daß das Übereinkommen insbesondere nicht die Freiheit der Hohen Vertragschließenden Parteien berührt, die Grundsätze zu bestimmen, denen gemäß mildernde Umstände in Betracht gezogen werden können.

II. Empfehlungen.

  1. 1. Die Konferenz,

    indem sie daran erinnert, daß die Internationale Opium-Konferenz von 1912, entschlossen, in der fortschreitenden Unterdrückung des Opiummißbrauches fortzufahren, in das Internationale Opium-Abkommen von 1912 den folgenden Artikel 6 aufgenommen hat: „Die Vertragsmächte werden unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse in den einzelnen Ländern zum Zwecke der allmählichen und wirksamen Unterdrückung der Herstellung, des Vertriebes im Inlande und der Verwendung von zubereitenden Opium Maßnahmen treffen, sofern nicht bereits entsprechende Bestimmungen bestehen“;

    indem sie daran erinnert, daß die Vertragspartner des Genfer Opium-Abkommens von 1925 in der Präambel erklärten, daß sie fest entschlossen wären, die fortschreitende und wirksame Unterdrückung der Herstellung des Vertriebs im Inlande und der Verwendung von zubereitendem Opium, wie dies in Kapitel II des internationalen Opium-Abkommens von 1912 vorgesehen ist, in ihren fernöstlichen Besitzungen und Gebieten, einschließlich der Pacht- oder Schutzgebiete, in welchen die Verwendung von zubereitetem Opium einstweilig gestattet ist, durchzuführen, und daß sie von dem Wunsche beseelt seien, aus Gründen der Humanität und, um die soziale und moralische Wohlfahrt ihrer Völker zu fördern, alle möglichen Maßnahmen einzuleiten, um die Unterdrückung der Verwendung des Opiums zum Rauchen unverzüglich zu erreichen;

    vom Wunsche beseelt, die durch die gegenwärtige Konferenz gebotene Gelegenheit zu ergreifen, die betreffenden Staaten dringend aufzufordern, ihre Bemühungen in dieser Richtung fortzusetzen:

    empfiehlt, daß die Regierungen, welche die Verwendung von Opium für andere als medizinische oder wissenschaftliche Zwecke noch gestatten, unverzüglich wirksame Maßnahmen ergreifen, um die Beseitigung einer solchen Verwendung von Opium herbeizuführen.

  1. 2. Die Konferenz empfiehlt, daß die Länder, welche den Grundsatz der Auslieferung ihrer Staatsangehörigen anerkennen, die Auslieferung von denjenigen ihrer Staatsangehörigen zugestehen sollen, die sich auf ihrem Staatsgebiet befinden und die schuldig sind, im Auslande eines der im Artikel 2 erwähnten Delikte begangen zu haben, selbst dann, wenn der anzuwendende Auslieferungsvertrag einen Vorbehalt hinsichtlich der Auslieferung der eigenen Staatsangehörigen enthält.
  2. 3. Die Konferenz empfiehlt den Hohen Vertragschließenden Teilen, wo notwendig, einen spezialisierten Polizeidienst für die Zwecke des vorliegenden Übereinkommens zu schaffen.
  3. 4. Die Konferenz empfiehlt, daß das Beratende Komitee für Handel mit Opium und anderen Suchtgiften die Frage erwägen soll, ob es wünschenswert ist, daß Tagungen der Vertreter der Zentralämter der Hohen Vertragschließenden Parteien stattfinden sollen, um die internationale Zusammenarbeit, wie sie im vorliegenden Übereinkommen vorgesehen ist, zu sichern, zu verbessern und zu entwickeln und gegebenenfalls diesbezüglich dem Völkerbundrat ein Gutachten abzugeben.

Zu Urkund dessen haben die Delegierten den vorliegenden Akt unterzeichnet.

Geschehen zu Genf, den sechsundzwanzigsten Juni eintausendneunhundertundsechsunddreißig in einer einzigen Ausfertigung, die in den Archiven des Sekretariates des Völkerbundes hinterlegt wird und von der authentische Ausfertigungen allen auf der Konferenz vertretenen Staaten übermittelt werden. für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich dessen gewissenhafte Erfüllung.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für soziale Verwaltung und vom Bundesminister für die Auswärtigen Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, den 7. April 1950.

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