Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 2 Berechtigung der nach reichsrechtlichen Vorschriften approbierten Zahnärzte
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
14.3.1948 bis 31.12.2018 (BGBl. I Nr. 61/2018)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.