Artikel 1
Die Absätze 3 und 4 des Artikels 10 der Internationalen Konvention vom 7. Juni 1905, betreffend die Schaffung des Internationalen landwirtschaftlichen Instituts, werden durch den folgenden Text ersetzt:
(Anm.: es folgt der Text)
Das gegenwärtige Protokoll tritt am 1. Jänner 1927 in Kraft.
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