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§ 5 Verwertung von Gegenständen animalischer Herkunft in Tierkörperverwertungsanstalten (Tierkörperverwertung)
aktuell keine Fassung in Kraft
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21.10.1945 bis 31.12.2003 (BGBl. I Nr. 141/2003)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.