1. Abschnitt
Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1
Dieses Gesetz regelt die Archivierung und die Nutzung von Archivgut des Bundes.
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Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich
§ 1
Dieses Gesetz regelt die Archivierung und die Nutzung von Archivgut des Bundes.