6. ABSCHNITT
Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
Aufsteigen
§ 26
Ein Studierender oder eine Studierende ist zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.
6. ABSCHNITT
Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
Aufsteigen
§ 26
Ein Studierender oder eine Studierende ist zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.