6. ABSCHNITT
Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
Aufsteigen
§ 26
Ein Studierender oder eine Studierende ist zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
6. ABSCHNITT
Aufsteigen, Erfolgreicher Abschluss, Wiederholen, Anrechnungen
Aufsteigen
§ 26
Ein Studierender oder eine Studierende ist zum Aufsteigen in das nächste Semester berechtigt.
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