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Artikel 14 Internationales Entwicklungsrechtsinstitut

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.3.1994

ARTIKEL XIV

Artikel 14

INKRAFTTRETEN

Dieses Übereinkommen tritt in Kraft, sobald der Depositär von drei Signatarstaaten dieses Übereinkommens eine Notifikation erhalten hat, daß die nach ihren innerstaatlichen Gesetzen für die Ratifikation dieses Übereinkommens erforderlichen Formalitäten erfüllt sind.

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