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§ 5 Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 12.9.1992

§ 5

Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Gewährung von Studienbeihilfe an Kandidaten für die Studienberechtigungsprüfung, BGBl. Nr. 528/1986, in der Fassung der Verordnung BGBl. Nr. 213/1990, außer Kraft.

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