Artikel 12
Nach jeder Sitzung leitet die Beobachtende Begleitgruppe dem Ministerkomitee des Europarates einen Bericht über ihre Arbeit und die Umsetzung des Übereinkommens zu.
Artikel 12
Nach jeder Sitzung leitet die Beobachtende Begleitgruppe dem Ministerkomitee des Europarates einen Bericht über ihre Arbeit und die Umsetzung des Übereinkommens zu.