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Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1988

§ 0

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)

Kurztitel

Abkommen über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung (Tunesien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 534/1988

Typ

Vertrag – Tunesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.11.1988

Unterzeichnungsdatum

26.05.1987

Index

79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK TUNESIEN ÜBER DIE ZUSAMMENARBEIT AUF DEN GEBIETEN DER KULTUR, WISSENSCHAFT UND ERZIEHUNG

StF: BGBl. Nr. 534/1988 (NR: GP XVII RV 173 AB 338 S. 34. BR: AB 3351 S. 492.)

Sprachen

Deutsch, Französisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. August 1988 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 18 Abs. 2 mit 1. November 1988 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Tunesien,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Ländern auf den Gebieten der Kultur, Wissenschaft und Erziehung zu entwickeln und so zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und der freundschaftlichen Beziehungen zwischen dem österreichischen und dem tunesischen Volk beizutragen,

sind wie folgt übereingekommen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

28.02.2019

Gesetzesnummer

10009653

Dokumentnummer

NOR11009844

alte Dokumentnummer

N7198810146A

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