Artikel 3
Die österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des ASTP 3 entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Artikel 3
Die österreichische Bundesregierung leistet zu den bei der Durchführung des ASTP 3 entstehenden Kosten einen Beitrag nach Maßgabe der in der Präambel genannten Erklärung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)