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Artikel 1 Teilnahme Österreichs am ASTP 3

Aktuelle FassungIn Kraft seit 16.4.1987

Artikel 1

Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Regelung der Bedingungen für die Teilnahme der österreichischen Bundesregierung am ASTP 3, das in der in der Präambel genannten Erklärung, die die österreichische Bundesregierung annimmt, beschrieben ist.

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