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§ 2 SchUG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.9.1986

Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule

§ 2

Zur Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule gemäß § 2 des Schulorganisationsgesetzes regelt dieses Bundesgesetz die innere Ordnung des Schulwesens als Grundlage des Zusammenwirkens von Lehrern, Schülern und Erziehungsberechtigten als Schulgemeinschaft.