ABSCHNITT 2
Artikel 2
Die Unterzeichner haben die Absicht, sich an der Aktion dadurch zu beteiligen, daß sie einen rascheren Informationsaustausch durchführen und
- a) Untersuchungs- und Forschungsarbeiten in Forschungsinstitutionen mit öffentlichem Charakter – nachstehend „öffentliche Forschungsinstitutionen“ genannt – durchführen oder
- b) Verträge über Untersuchungs- und Forschungsvorhaben mit Organisationen – nachstehend „Forschungsvertragspartner“ genannt – abschließen oder
- c) den anderen Unterzeichnern Informationen über entsprechende bereits bestehende Forschungsarbeiten, einschließlich aller erforderlichen Basisdaten, zur Verfügung stellen oder
- d) Dienstleistungen erbringen oder
- e) nach mehreren dieser Möglichkeiten Beiträge leisten.
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