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Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.9.1984

§ 0

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten

Kurztitel

Abkommen zwischen Österreich und Ungarn über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 318/1984

Inkrafttretensdatum

01.09.1984

Langtitel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Ungarischen Volkrepublik über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse für die Zulassung zu den Universitäten

StF: BGBl. Nr. 318/1984 (NR: GP XVI RV 14 AB 168 S. 35 . BR: AB 2809 S. 443 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 114/1998 (NR: GP XX RV 742 AB 1024 S. 106 . BR: AB 5635 S. 636 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 29. Juni 1984 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 5 Absatz 2 am 1. September 1984 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Ungarische Volksrepublik,

vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf den Gebieten der Wissenschaft und des Bildungswesens zu entwickeln und

der Jugend beider Staaten freien Zugang zu den geistigen Gütern der beiden Staaten zu gewähren,

haben folgendes vereinbart:

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