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Artikel 1 Notenwechsel über die gegenseitige Anerkennung von Facharzttiteln zwischen Österreich und Italien

Aktuelle FassungIn Kraft seit 28.9.1982

DER ÖSTERREICHISCHE BOTSCHAFTER

IN ITALIEN

Rom, am 29. Oktober 1980

Exzellenz!

Ich beehre mich, auf das am 14. März 1952 in Rom unterzeichnete Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik zur Förderung der kulturellen Beziehungen zwischen den beiden Ländern *) Bezug zu nehmen und Ihnen im Auftrag meiner Regierung folgendes vorzuschlagen:

Die in der Beilage angeführten Facharztdiplome, deren volle Gleichwertigkeit von der österreichisch-italienischen Expertenkommission in ihrer 7. Sitzung am 14. Dezember 1979 festgestellt wurde, werden gegenseitig gemäß Artikel 10 des obzitierten Übereinkommens anerkannt.

Es besteht Einverständnis darüber, daß durch die Anerkennung die Einhaltung der Rechtsvorschriften, die in jedem Lande hinsichtlich der Zulassung zur Berufsausübung gelten, nicht beeinträchtigt wird.

Sollte die italienische Regierung bereit sein, die obigen Vorschläge zu akzeptieren, darf ich im Auftrag meiner Regierung vorschlagen, daß die vorliegende Note und die Antwort Eurer Exzellenz ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Italienischen Republik darstellen, das 60 Tage nach dem Tag in Kraft tritt, an dem die beiden Staaten einander mitteilen, daß die jeweiligen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen hiefür gegeben sind.

Genehmigen Sie, Exzellenz, den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung.

Dr. Heinz Laube

Seiner Exzellenz

Emilio Colombo

Minister für Auswärtige Angelegenheiten

Rom

(Übersetzung)

DER MINISTER FÜR AUSWÄRTIGE ANGELEGENHEITEN

Rom, am 29. Oktober 1980

Herr Botschafter!

Ich beehre mich, den Empfang Ihrer Note vom 29. Oktober 1980 zu bestätigen, die folgenden Inhalt hat:

(Anm.: es folgt der Text der Note)

In Beantwortung Ihrer Note beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß die Regierung der Italienischen Republik mit dem darin enthaltenen Vorschlag einverstanden ist.

Ich benütze die Gelegenheit, um Ihnen den Ausdruck meiner vorzüglichsten Hochachtung zu erneuern.

Emilio Colombo

Artikel 1

S. E.

Herrn Heinz Laube

Botschafter der Republik Österreich

Rom

________________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 270/1954

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