§ 0
Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Kurztitel
Abkommen zwischen Österreich und Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 378/1980
Inkrafttretensdatum
09.09.1980
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Bulgarien über Gleichwertigkeiten im Universitätsbereich
StF: BGBl. Nr. 378/1980 (NR: GP XV RV 138 AB 220 S. 24 . BR: AB 2114 S. 393 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Anlage wird genehmigt:
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juli 1980 ausgetauscht; das Vertragswerk tritt gemäß Artikel 8 Ziffer 1 des Abkommens am 9. September 1980 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Bulgarien
vom Wunsche geleitet, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der Wissenschaft und Universitätsausbildung zu fördern und
nach Gegenüberstellung der Studien an den Universitäten in beiden Ländern, durch die festgestellt wurde, daß Studien in Österreich und Bulgarien sowohl hinsichtlich der Zulassung, der Dauer und der Struktur, als auch hinsichtlich des Inhalts und der Anforderungen vergleichbar sind,
haben folgendes vereinbart:
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