Anlage 7
Externistenprüfungszeugnis
über die Vorprüfung der
Externistenreifeprüfung/Externistenreife- und Diplomprüfung
(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert
Z 14 der Novelle BGBl. II Nr. 112/2018 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8 wird die Wendung „Familien- oder Nachname und Vorname(n)“ jeweils durch die Wendung „Familienname und Vorname(n)“ ersetzt.“.)
Zuletzt aktualisiert am
07.06.2018
Gesetzesnummer
10009486
Dokumentnummer
NOR40202932
Zusatzdokumente: Anlage 7
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