Artikel 6
Die Vertragsstaaten unterstützen die direkte Zusammenarbeit zwischen der Diplomatischen Akademie in Wien und der Escuela Diplomatica in Madrid. Die Einzelheiten dieser Zusammenarbeit werden einvernehmlich von den zuständigen Stellen festgelegt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.02.2019
Gesetzesnummer
10009413
Dokumentnummer
NOR12120118
alte Dokumentnummer
N7197633266L
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