Aufgaben der land- und forstwirtschaftlichen Berufsschule
§ 1
Die land- und forstwirtschaftliche Berufsschule hat die Aufgabe,
- a) den Schülern die schulische Grundausbildung für eine Berufstätigkeit in der Land- und Forstwirtschaft zu vermitteln,
- b) die Schüler zu demokratischen, heimat- und berufsverbundenen sittlich und religiös gefestigten und sozial denkenden Staatsbürgern heranzubilden,
- c) die Allgemeinbildung der Schüler entsprechend ihrer künftigen Berufstätigkeit zu erweitern und zu vertiefen sowie insbesondere auch die Grundlage für die spätere fachliche Weiterbildung des Schülers zu schaffen.
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