vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel VIII Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und Österreich betreffend die Erhebung der Apostolischen Administratur Innsbruck-Feldkirch zur Diözese

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.8.1964

Artikel VIII

Eine in Zukunft etwa entstehende Meinungsverschiedenheit über die Auslegung dieses Vertrages wird nach Artikel XXII Absatz 2 des Konkordates vom 5. Juni 1933 im Einverständnis zwischen den Hohen Vertragschließenden Teilen beseitigt werden.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)