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ARTIKEL 5 Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1963

ARTIKEL 5

Die Kommission erläßt jene Statuten und setzt jene Unterausschüsse ein, die sie für ihre Geschäftsführung als notwendig erachtet.

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