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ARTIKEL 3 Abkommen zwischen Österreich und Amerika betreffend die Finanzierung gewisser Erziehungs- und Kulturaustauschprogramme

Aktuelle FassungIn Kraft seit 25.6.1963

ARTIKEL 3

Alle Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen sowie Ausgaben der Kommission erfolgen in Übereinstimmung mit einem Jahresbudget, welches von der Österreichischen Bundesregierung und dem Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika genehmigt wird.

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