Übergangsbestimmung zur Einführung der Mittelschule
§ 130d.
Sofern in Bestimmungen gemäß dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 101/2018 auf die Mittelschule abgestellt wird, tritt bis zum Ablauf des 31. August 2020 die Neue Mittelschule an die Stelle der Mittelschule.
Zuletzt aktualisiert am
04.02.2019
Gesetzesnummer
10009265
Dokumentnummer
NOR40212178