Artikel IV
Der Diözese Eisenstadt wird ein Kathedralkapitel, bestehend aus einem Propst und der für die ordnungsgemäße Ausübung der Funktionen erforderlichen Zahl von Dignitären und Kanonikern, beigegeben werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)