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Artikel 18. Übereinkommen zwischen Österreich und Italien zur Förderung der kulturellen Beziehungen

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.11.1954

Artikel 18.

Das vorliegende Übereinkommen wird sobald als möglich ratifiziert werden und der Austausch der Ratifikationsurkunden wird in Wien erfolgen.

Das Übereinkommen tritt mit dem Austausch der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten das vorliegende Übereinkommen unterzeichnet.

Ausgefertigt in doppelter Urschrift, in deutscher und italienischer Sprache, mit der Maßgabe, daß beide Texte die gleiche Geltung haben.

Rom, am 14. März 1952.

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