vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 1 Anerkennung der Methodisten

Aktuelle FassungIn Kraft seit 04.5.2004

Artikel 1

Die Anerkennung der Anhänger des Methodistischen Religionsbekenntnisses als Religionsgesellschaft unter der Bezeichnung „Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich“ wird hiermit ausgesprochen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)