§ 8
Der Beschlußfassung der Delegiertenversammlung obliegt:
- a) die Entgegennahme des Jahres- und Rechenschaftsberichtes,
- b) die Kenntnisnahme des vom Direktorium ausgearbeiteten und vom Kuratorium beschlossenen Jahresvoranschlages und des Programms der Festspiele.
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