Rechtsnormen
Bundesgesetze
vorheriges Dokument
nächstes Dokument
§ 27 Äußere Rechtsverhältnisse der Israeliten
aktuell keine Fassung in Kraft
Versionen
Versionen vergleichen
aktuell keine Fassung in Kraft
15.4.1890 bis 23.05.2012 (BGBl. I Nr. 48/2012)
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
Stichworte
Kultuszweck