Vollziehung
§ 20
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betraut.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Vollziehung
§ 20
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betraut.
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