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Soziale Sicherheit (Norwegen)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.6.1998

§ 0

Soziale Sicherheit (Norwegen)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Norwegen)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 202/1998

Inkrafttretensdatum

01.06.1998

Langtitel

ABKOMMEN zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Norwegen über soziale Sicherheit

StF: BGBl. III Nr. 202/1998 (NR: GP XX RV 650 AB 874 S. 88 . BR: AB 5548 S. 631 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 6. März 1998 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 13 Abs. 2 mit 1. Juni 1998 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

das Königreich Norwegen

in dem Wunsche, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen, das an die Stelle des Abkommens vom 27. August 1985 zwischen den beiden Staaten über soziale Sicherheit 1) treten soll:

________________________

1) Kundgemacht in BGBl. Nr. 218/1986

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