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Soziale Sicherheit (Slowenien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.5.1998

§ 0

Soziale Sicherheit (Slowenien)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 103/1998

Inkrafttretensdatum

01.05.1998

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK SLOWENIEN ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. III Nr. 103/1998 (NR: GP XX RV 735 AB 810 S. 82 . BR: AB 5523 S. 629 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 2. April 1998 ausgetauscht; das Abkommen ist gemäß seinem Art. 38 Abs. 2 mit 1. Mai 1998 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

die Republik Slowenien,

von dem Wunsche geleitet, die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete der sozialen Sicherheit zu regeln,

sind übereingekommen, folgendes Abkommen zu schließen:

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