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§ 1 SUG-Pauschalbetragsverordnung

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.1998

§ 1

Als Pauschalbetrag für die anteiligen Verwaltungsaufwendungen der Versicherungsanstalt des österreichischen Bergbaues für die Vollziehung der Sonderunterstützung nach dem Sonderunterstützungsgesetz wird ein Betrag in der Höhe von 98 500 S monatlich festgesetzt.

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