BEGRENZUNGEN
Artikel 7
1. Die innerstaatliche Gesetzgebung kann den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht auf einen vorgeschriebenen Betrag begrenzen, der eine sozial vertretbare Schwelle nicht unterschreiten darf.
2. Falls das Vorrecht der Forderungen der Arbeitnehmer auf diese Weise begrenzt wird, ist der vorgeschriebene Betrag soweit erforderlich anzupassen, um seinen Wert zu erhalten.
Zuletzt aktualisiert am
22.05.2025
Gesetzesnummer
10009068
Dokumentnummer
NOR12113839
alte Dokumentnummer
N6199762158J
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