vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Artikel 7 Übereinkommen (Nr. 173) über den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit ihres Arbeitgebers

Aktuelle FassungIn Kraft seit 20.12.1997

BEGRENZUNGEN

Artikel 7

1. Die innerstaatliche Gesetzgebung kann den Schutz der Forderungen der Arbeitnehmer durch ein Vorrecht auf einen vorgeschriebenen Betrag begrenzen, der eine sozial vertretbare Schwelle nicht unterschreiten darf.

2. Falls das Vorrecht der Forderungen der Arbeitnehmer auf diese Weise begrenzt wird, ist der vorgeschriebene Betrag soweit erforderlich anzupassen, um seinen Wert zu erhalten.

Zuletzt aktualisiert am

22.05.2025

Gesetzesnummer

10009068

Dokumentnummer

NOR12113839

alte Dokumentnummer

N6199762158J

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)