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Anlage DOK-VO

Aktuelle FassungIn Kraft seit 21.2.1997

Anlage

Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokument

für Arbeitsstätten mit bis zu zehn Arbeitnehmern, in denen bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt wurden, für die Schutzmaßnahmen festzulegen sind

Bezeichnung der Arbeitsstätte:

 

Adresse:

 

Zahl der im Zeitpunkt der Gefahrenermittlung und –beurteilung beschäftigten AN:

 
  

Bei der Gefahrenermittlung und -beurteilung (§ 4 ASchG) wurden keine Gefährdungen von Arbeitnehmern festgestellt, für die Schutzmaßnahmen festzulegen wären.

Ermittlung durchgeführt von:

 

Datum, Unterschrift:

 
  

Schlagworte

Sicherheitsschutzdokument, Gefahrenbeurteilung

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2017

Gesetzesnummer

10009021

Dokumentnummer

NOR12113659

alte Dokumentnummer

N6199760908J

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