vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Soziale Sicherheit (Island)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.2.1996

§ 0

Soziale Sicherheit (Island)

Kurztitel

Soziale Sicherheit (Island)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 62/1996

Inkrafttretensdatum

01.02.1996

Langtitel

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ISLAND ÜBER SOZIALE SICHERHEIT

StF: BGBl. Nr. 62/1996 (NR: GP XVIII RV 1464 AB 1674 S. 169 . BR: AB 4845 S. 588 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. November 1995 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 1. Februar 1996 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich

und

Die Republik Island

IN DEM WUNSCHE, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,

SIND ÜBEREINGEKOMMEN folgendes Abkommen zu schließen:

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

Stichworte