§ 0
Soziale Sicherheit (Island)
Kurztitel
Soziale Sicherheit (Island)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 62/1996
Inkrafttretensdatum
01.02.1996
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK ISLAND ÜBER SOZIALE SICHERHEIT
StF: BGBl. Nr. 62/1996 (NR: GP XVIII RV 1464 AB 1674 S. 169 . BR: AB 4845 S. 588 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 9. November 1995 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 12 Abs. 2 mit 1. Februar 1996 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
Die Republik Island
IN DEM WUNSCHE, unter Bedachtnahme auf Artikel 8 der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 auf dem Gebiet der Sozialen Sicherheit zwischen den beiden Staaten über die Verordnungen (EWG) Nr. 1408/71 und 574/72 hinausgehend Personen zu schützen, die nach den Rechtsvorschriften eines oder beider Staaten geschützt sind oder waren,
SIND ÜBEREINGEKOMMEN folgendes Abkommen zu schließen:
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