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§ 35 Führung von Verwendungsbezeichnungen im auswärtigen Dienst

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1996

4. ABSCHNITT

SCHLUSSBESTIMMUNGEN Inkrafttreten

§ 35

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1996 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, BGBl. Nr. 226/1990, außer Kraft.

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