Qualitätskriterien der Fachausbildung
§ 2
Die Fachausbildung hat einem möglichst hohen Qualitätsanspruch zu genügen. Daher sind bei der Fachausbildung folgende Qualitätskriterien einzuhalten:
- 1. Die Ausbildung muß praxis- und anwendungsorientiert erfolgen.
- 2. Der Ausbildung muß ein geschlossenes Gesamtkonzept zugrunde liegen.
- 3. Die Ausbildung muß lernzielorientiert erfolgen.
- 4. Die Ausbildung muß modernen methodisch-didaktischen Anforderungen genügen.
- 5. Lernkontrollen und Prüfungen müssen sich an Lernzielen orientieren.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)