Artikel 7
Wo eine solche Praxis besteht, sind der Kauf und Verkauf einer Beschäftigung in den in Artikel 1 erwähnten Betrieben zu verbieten.
Zuletzt aktualisiert am
23.05.2025
Gesetzesnummer
10008907
Dokumentnummer
NOR12108857
alte Dokumentnummer
N6199438000J
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