Überweisungsbetrag für Pflegestipendien
§ 6b.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat der Gebarung Arbeitsmarktpolitik ab dem Jahr 2023 jährlich 30 Millionen Euro für Zwecke der Förderung der Pflegeausbildung durch das Arbeitsmarktservice zu überweisen.
Zuletzt aktualisiert am
07.12.2022
Gesetzesnummer
10008903
Dokumentnummer
NOR40248360