Vollziehung
§ 10
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:
- 1. hinsichtlich des § 7a der Bundesminister für Gesundheit;
- 2. hinsichtlich aller übrigen Bestimmungen der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.
Vollziehung
§ 10
Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut: