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§ 37 BPGG

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.7.1993

Inkrafttreten von Verordnungen

§ 37.

Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden; sie dürfen frühestens mit 1. Juli 1993 in Kraft gesetzt werden.