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Artikel 2 Soziale Sicherheit – Durchführung (USA)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.11.1991

Artikel 2

Die nach Artikel 17 des Abkommens eingerichteten Verbindungsstellen haben die zur Durchführung des Abkommens und dieser Verwaltungsvereinbarung erforderlichen gemeinsamen Verfahren und Formblätter festzulegen.

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