Ausfertigungen
§ 28
Schriftstücke, die im Namen der Aufnahmekommission ausgefertigt werden, sind von dem oder der Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Ausfertigungen
§ 28
Schriftstücke, die im Namen der Aufnahmekommission ausgefertigt werden, sind von dem oder der Vorsitzenden zu unterzeichnen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)